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Verein ehemaliger Bezirksschüler von Seengen

1.Sitz und Zweck

Der Verein ehemaliger Bezirksschüler von Seengen ist ein Verein im Sinne des schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Seengen.

Der Verein fördert die freundschaftlichen Beziehungen der ehemaligen Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler zu ihrer Schule, pflegt das Beisammensein der Ehemaligen und unterstützt die Schule finanziell.

2.Mitgliedschaft

Alle ehemaligen Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler von Seengen können Mitglied des Vereins werden, Aktive und ehemalige Lehrerinnen und Lehrer gelten als Freimitglieder.

3.Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Jahresbeiträge wird anlässlich der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre festgelegt und eingefordert.

4.Verwendung der Mittel

Die Mitgliederbeiträge werden eingesetzt für

a)Beiträge an die Bezirksschule für z. B. ..

  • Lager / kulturelle Veranstaltungen / Mittagstisch /
  • Anschaffungen, die nicht im ordentlichen Budget der Schule enthalten sind

b)Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler

c)Für die allgemeinen Kosten der Vereinsanlässe

5.Organe des Vereins

a)Generalversammlung

Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Generalversammlung statt.

In die Kompetenz dieser Versammlung fallen folgende Geschäfte ..

  • Abnahme des Berichtes über die Tätigkeit des Vorstandes
  • Genehmigung der Vereinsrechnung
  • Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
  • Wahl der Revisoren
  • Revision der Statuten

Bei Abstimmungen und Wahlen gilt das absolute Mehr der Anwesenden.

b)Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus mindestens 7 Mitgliedern, die von der Generalversammlung jeweils 4 Jahre gewählt werden. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes rekrutiert sich aus der Lehrerschaft.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die Aufgaben des Vorstandes sind ..

  • Inkasso der Mitgliederbeiträge
  • Verwaltung eines allfälligen Vermögens
  • Festsetzung der Beiträge an die Bezirksschule
  • Organisation der Generalversammlung

c)Rechnungsrevisoren

Für jeweils 4 Jahre werden zwei Rechnungsrevisoren gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein. .

Die Revisoren prüfen die Vereinsrechnung zuhanden der Generalversammlung. .

6.Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt ein allfällig vorhandenes Vermögen an die Bezirksschule.

Diese Statuten wurden beschlossen an der Generalversammlung vom 4. November I995 in Seengen.

Sie ersetzen die Statuten vom 22. April 1906.

 

Der Präsident:Der Aktuar:

GV 2018: Datum: 3. November 2018

Bitte schon jetzt den Termin reservieren!

In meinem Bericht vor zwei Jahren war viel die Rede von den 150-Jahr Feierlichkeiten, vom Umbau und der Erweiterung der Seenger Schulhäuser und vom Systemwechsel bei der obligatorischen Schulzeit. Meinem damaligen Bericht konnte man entnehmen, dass die Schule einem steten Wandel unterworfen ist, obwohl man von aussen betrachtet eher das Gefühl hat, es bleibe alles beim Alten. 

Auch die letzten beiden Jahre bildeten diesbezüglich keine Ausnahme. Wandel bleibt eine Konstante! Letztes Jahr traten erstmals die Schüler/-innen nach dem 6. Primarschuljahr in die Oberstufe ein. Sie werden also nur noch drei Jahre die Bezirksschule besuchen. Man kann dies begrüssen oder bedauern, es ist dies die Folge der Harmonisierungsbestrebungen, welche von den Stimmbürgern so gewollt wurde. Dass man bei diesem Wechsel von einer „Stärkung der Volksschule“ sprach, ist für mich als direkt Beteiligter Augenwischerei, wir stellen eher eine Nivellierung nach unten fest, die guten Schülerinnen und Schüler können nicht besser gefördert werden, wenn man sie ein weiteres Jahr in der gleichen Klasse lässt. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Schere zwischen den schnelleren und langsameren Schülern öffnet sich mit zunehmendem Alter – aber lassen wir diese Diskussion, die künftigen Schülergenerationen werden auch so ihren Weg machen!

Eine weitere Veränderung brachte die Abschaffung der Abschlussprüfung an der Bezirksschule. Dieses Jahr wurde sie letztmals durchgeführt. Wer kann sich nicht an die Bez.-Abschlussprüfung erinnern?! Anfang Juni begann sie jeweils, die AP. In früheren Jahren mussten die angehenden Kantischüler/-innen noch Zusatzprüfungen in Mathematik oder Englisch machen, auch sogenannte Nebenfächer wie z.B. Geschichte, Chemie, Musik wurden mündlich getestet. Mit der Einführung der Jahrespromotion wurde das Übertrittsverfahren an die Mittelschulen vereinfacht. Wer heute nach der Bezirksschule in die Kanti übertreten möchte, muss im ersten Semester einen bestimmten  Notendurchschnitt erreichen (4.7 für das Gymnasium; 4.4 für die Diplommittlelschulen). Wird  dieser Notenschnitt nach dem ersten Semester schon erreicht, ist die provisorische Aufnahme in die Kantonsschule geschafft. Für die definitive Aufnahme muss man den erwähnten Notenschnitt im zweiten Semester bestätigen. Als Zusatzhürde hat man eingebaut, dass man in Französisch und Deutsch eine genügende Note haben muss, diese beiden Fächer zählen doppelt. -  Dass die Abschlussprü-fung abgeschafft wurde, ist ein richtiger Schritt, zu stark wurde die Prüfung verwässert und verkam - bös formuliert - zu einem Beschäftigungsprogramm für Schüler und Lehrer, sie zählte nur noch marginal. Leider hat man es vom BKS verpasst, für eine zeitgemässe Ersatzlösung zu sorgen, denn dass die obligatorische Schulzeit mit einem Abschluss beendet wird, ist im Grunde genommen eine gute Lebenserfahrung. Im weiteren Leben bleiben den Jugendlichen solche Hürden nicht erspart. Es ist zwar geplant, mit den sogenannten Leistungstests Check S2 (8. Schuljahr) und Check S3 (9. Schuljahr) das Wissen und Können der Schüler/-innen der Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften standardisiert am Computer zu erfassen. Aber die Lehrbetriebe werden weiterhin auf andere Instrumente wie Basic Check oder Multicheck abstellen, wenn es ums Auswahlverfahren bei Lehrlingen geht, der Check S3 kommt für die Lehrmeister viel zu spät, dieser Test findet (im Moment) erst am Ende des Schuljahres statt.

Ein neues Phänomen gibt uns zu denken, jenes der Schulschwänzer. Nun, Hand aufs Herz, wer hat sich während der Schulzeit nicht auch einmal die Mutprobe geleistet, einer Lektion fernzubleiben? Ich spreche nicht vom „Klemmen“ einzelner Schulstunden, nein, es kommt vermehrt vor, dass sich Schüler oder Schülerinnen über Tage, wenn nicht Wochen vom Schulbetrieb ausklinken. Eltern, wir Lehrer und auch die Spezialisten des schulpsychologischen Dienstes sind gegenüber dieser neuen Erscheinung ziemlich ratlos. 

Eine Frage, die uns zunehmend beschäftigt, ist jene nach den zukünftigen Standorten der Bezirksschulen im Seetal. Es ist beschlossene Sache der Regierung, dass bis 2018 ein Entscheid gefällt werden muss, ob Fahrwangen, Seengen oder Seon als Standort aufgehoben wird. Eine Findungskommission, bestehend aus Vertretern von Schulpflege, Gemeinderat, Schulleitung der drei Gemeinden, hatte die Aufgabe, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten.  Dass keine der betroffenen Gemeinden freiwillig auf ihren Bezirksschulstandort verzichten will, ist nachvollziehbar. Es wird daher Aufgabe des Regierungsrates sein, einen Entscheid zu treffen. Die Umsetzung des Entscheides ist auf das Schuljahr 21/22 geplant. Welche Gemeinde auf die Bezirksschule wird verzichten müssen, ist im Moment noch völlig offen, doch in Seengen ist man zuversichtlich, dass man keine schlechten Karten hat. 

Allen Veränderungen zum Trotz, eine Konstante bleibt: Die Generalversammlung des Vereins Ehemaliger Bezirksschüler findet alle zwei Jahre statt! Ich hoffe, dass sich möglichst viele Ehemalige den Termin für die GV reservieren können. Ein Wiedersehen mit alten Schulfreundinnen oder Schulfreunden ist immer eine Bereicherung. Ich wünsche allen, die kommen werden, einen tollen und unvergesslichen Abend.

 

Theo Wyss, Stufenleiter

 

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